AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    Allen Lieferungen und Leistungen der CUPPUR GmbH liegen diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung per Vertragsabschluss zugrunde. Abweichende und / oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform sowie der Zustimmung der CUPPUR GmbH.

  2. Auftragserteilung, Preise und Zahlung

    • Mündliche oder fernmündliche Angebote des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
    • Angebote des Auftragnehmers verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach ihrem Zugang gegenüber dem Auftragnehmer, unter Einschluss dieser Geschäftsbedingungen, in Textform angenommen werden (es gilt das Eingangsdatum bei dem Auftragnehmer).
    • Alle vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anderweitig ausgewiesen, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und exklusiv öffentlich-rechtlicher Abgaben. Zu zahlen sind daher die angebotenen Preise zzgl. der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, und zuzüglich etwaiger weiterer Steuern sowie aller Abgaben und Gebühren, die aufgrund der Vertragserfüllung anfallen. Die Preise gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Gebindegrößen oder -mengen, Leistungen und die dort beschriebenen Lieferzeiträume.
    • Die Zahlung erfolgt, soweit nicht aufgrund sonstiger Vereinbarung abweichendes vereinbart ist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Zahlungsverpflichtungen sind erst mit Gutschrift auf einem Konto des Auftragnehmers erfüllt. Anfallende Spesen – insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland – gleich welcher Art gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Leistung Zug-um-Zug zu verlangen.
    • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche berechtigt, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind, eine entscheidungsreife Gegenforderung betreffen, vom Auftragnehmer unbestritten sind oder bezüglich derer der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Aufrechnung zugestimmt hat. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nicht.
    • Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsbefugnis des Auftragnehmers unterliegen keinen Beschränkungen. Es gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.
    • Der Auftraggeber hat eine Anzahlung in Höhe von 20% des Nettobetrages bei Auftragserteilung zu leisten, weitere 50 % 6 Monate vor der Veranstaltung und weitere 25% 6 Wochen vor der Veranstaltung. Vergütung für Sonder- und Mehrleistungen, werden nach der Veranstaltung separat in Rechnung gestellt.
  3. Beanstandungen / Gewährleistung

    Die CUPPUR GmbH versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die Bestellung pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt. Der Kunde hat die Ware mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuelle fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst spät beanstandet werden.

  4. Internetangebot

    Aus technischen Gründen können wir weder für die ständige Verfügbarkeit unserer Bestellseite noch für die korrekte Darstellung unseres Sortiments oder der Übermittlung Ihrer Bestellung Gewähr leisten. Erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung oder Lieferung ist ein Auftrag unsererseits als angenommen zu betrachten.

  5. Lieferung

    Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei Auslieferungen sowie Abholung der Leihware behalten wir uns eine Lieferpauschale vor. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Ware und Leihzubehör.

    Die Lieferung erfolgt im Erdgeschoss bis 20m Laufweg . Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie außerhalb liegende Gebäude, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.

  6. Rücktritt/Stornierung

    Entschädigung und Schadensersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)

    • Bei Stornierung eines Auftrags, gleich aus welchem Grund, steht der C.U.P. GmbH ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu.
    • Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachfolgenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung, sowie der vereinbarten Bruttozusatzkosten als Entschädigung zu zahlen.

    Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss: 20 % des Angebotswertes
    Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss, 6 Monate vor dem Leistungstermin: 50 %
    Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss, 8 Wochen vor dem Leistungstermin: 75 %
    Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss, 2 Wochen vor dem Leistungstermin: 100%

  7. Schadenersatzpflicht des Kunden

    • Gibt der Mieter die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Ladenpreis, bzw. Reparaturpreis berechnet.
    • Besteht die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen und ist die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter die endgültige Zählung und Schadensfeststellung vom Vermieter.
  8. Versicherung

    Die Artikel sind während der Mietzeit nicht Diebstahl versichert. Der Mieter haftet für Verlust und Schäden jeglicher Art, dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Wasser, Hagel, Unwetter, Brand, Diebstahl, Einbruch, Vandalismus und Terrorismus verursacht wurden. Eingriffe und Veränderungen an den Artikel dürfen nicht vorgenommen werden.

  9. Verfügbarkeit

    Wir übernehmen keinerlei Gewähr / Haftung für die ständige Verfügbarkeit unseres Sortiments oder unseres Lieferservices. Wir behalten uns daher das Recht vor, innerhalb von 10 Minuten nach Annahme der Bestellung, resp. 10 Minuten nach Zugang der Bestellung bei Nutzung elektronischer Datenübertragung, Ihren Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

    Wir können auch bei Vorbestellungen mit anschließender Auftragsbestätigung nie eine vollständige Verfügbarkeit unserer täglich frisch beschafften Waren garantieren. Bei Nicht-Verfügbarkeit einzelner Waren kann die CUPPUR GmbH eine Änderung in den Leistungen so vornehmen, dass die vertraglich versprochene Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Der Auftragnehmer wird dabei nach Möglichkeit eine Abstimmung mit dem Kunden herbeiführen. Der vereinbarte Preis wird durch eine derartige Änderung nicht berührt.

  10. Lieferung / Aufbau

    Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei Auslieferungen sowie Abholung der Leihware behalten wir uns eine Lieferpauschale vor. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Ware und Leihzubehör.

    Die Lieferung erfolgt im Erdgeschoss bis 20m Laufweg . Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie außerhalb liegende Gebäude, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.

    Für während des Transports oder Aufbaus vor Ort untergegangene Waren können wir außer bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter keine Haftung übernehmen.

  11. Abholung

    Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in oder auf Leihwaren wie Warmhaltegeräte und Platten. Diese werden nach im Angebot erfolgter Vereinbarung von unserem Fahrer abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin geordnet gepackt zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehende Gegenstände in Rechnung zu stellen. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rücknahme die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden dem Kunden berechnet.

  12. Unmöglichkeit der Leistung

    Bei Unmöglichkeit der Leistung aus Gründen, die die CUPPUR GmbH nicht zu vertreten hat, kann diese jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

  13. Haftungsbegrenzung

    Unsere Haftung für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für derartige Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Soweit wir nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haften, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haften wir nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen.. In diesem Fall ist die Höhe der Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

  14. Sondervereinbarungen

    Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern und / oder ergänzen, müssen zwischen unserem Kunden und uns schriftlich getroffen werden.

  15. Gerichtsstand

    Unter Vollkaufleuten gilt als Gerichtsstand der Sitz der CUPPUR GmbH-Betriebes, der den Auftrag ausgeführt hat.